Rente
Wolfgang und Mara
Es gibt eine Figur, mit der die deutsche Rentenversicherung seit Jahrzehnten rechnet. Nennen wir ihn Wolfgang Eckrentner. Wolfgang ist 1958 geboren, hat mit 16 eine Lehre als Bürokaufmann begonnen, mit 19 fertig, und ist dann 45 Jahre lang demselben Versicherungsunternehmen treu geblieben, bis zur Rente mit 65. Sein Job war drinnen, am Schreibtisch, körperlich nie besonders fordernd. Seine Frau Ingrid hat die Kinder großgezogen, Wolfgang hat in dieser Zeit ohne Pause weitergearbeitet, immer Vollzeit, immer zum Durchschnittsgehalt, nie krankheitsbedingt länger ausgefallen, nie arbeitslos. Eine Erwerbsbiografie wie aus dem Lehrbuch. Tatsächlich ist sie auch genau das: ein Lehrbuchfall, mit dem die Rentenformel rechnet, der in der echten Statistik aber immer seltener vorkommt.
Mara gibt es wirklich, nur unter einem anderen Namen, vermutlich mehrfach in deinem Bekanntenkreis. Sie ist Anfang 30, hat für ihr Studium zwei Semester länger gebraucht als geplant, parallel einen Minijob im Café gehabt, weil ein passender Werkstudierendenjob einfach nicht zu finden war und das BaföG nicht für die Miete reichte. Nach dem Abschluss ein befristeter Vertrag bei einem Start-up, der nach 18 Monaten nicht verlängert wurde, weil die Weiterfinanzierung unklar blieb. Danach fünf Monate Findungsphase, ein bisschen Arbeitslosengeld, viele Bewerbungen, viel Druck. Jetzt ist sie seit zwei Jahren selbstständig als Grafikdesignerin, mit Monaten, in denen es gut läuft, und Monaten, in denen kaum etwas reinkommt und die Miete zur echten Frage wird. Mit Wolfgang hat ihr Lebenslauf ungefähr so viel gemeinsam wie ein Feldweg mit einer Autobahn.
Beide werden von derselben Reform betroffen sein. Ende Juni hat die Alterssicherungskommission der Bundesregierung 33 Empfehlungen vorgelegt, die Kanzler und Arbeitsministerin als Gesamtpaket umsetzen wollen. Das Gesetz soll Ende 2026 stehen. Und je genauer man hinschaut, desto klarer wird: Manche Teile dieses Pakets passen gut zu Maras Lebensrealität. Andere wurden, ob bewusst oder nicht, eher mit Wolfgang im Kopf geschrieben.
Was wirklich für das Paket spricht
Mehr Menschen sollen einzahlen, nicht nur mehr Menschen Leistungen bekommen. Selbstständige, die bisher gar nicht oder nur freiwillig versichert waren, sollen ab einem Stichtag automatisch in die gesetzliche Rente einbezogen werden, ohne Ausstiegsmöglichkeit für alle, die neu starten. Auch Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften sollen einzahlen. Als langfristiges Idealbild nennt die Kommission sogar eine echte Erwerbstätigenversicherung, in die wirklich alle einzahlen, auch Beamte. Realistisch ist das aber kaum kurzfristig zu machen, weil die Beamtenversorgung verfassungsrechtlich besonders geschützt ist und eine echte Gleichstellung wohl eine Verfassungsänderung bräuchte. Für Mara heißt das trotzdem schon jetzt etwas: Wäre die Selbstständigenpflicht heute schon Gesetz, müsste sie nicht mehr selbst entscheiden, ob sie überhaupt vorsorgt. Das System würde sie automatisch mitnehmen.
Genauso wichtig: Die Kommission lehnt explizit eine Rente nur nach Beitragsjahren ab. Es gab die Idee, einen frühen, abschlagsfreien Rentenzugang allein an die Zahl der Beitragsjahre zu koppeln. Für Mara, deren Lebenslauf eben kein durchgehender Beitragsstrom ist, wäre das verheerend gewesen: Bei gebrochenen Erwerbsbiografien würde sie die nötige Jahreszahl vielleicht erst mit 80 oder 90 erreichen, also faktisch nie. Die Beitragszeit wirkt sich ohnehin schon direkt auf die Rentenhöhe aus, wer weniger Jahre einzahlt, bekommt automatisch weniger. Eine zusätzliche Hürde allein nach Jahren würde Menschen wie Mara also doppelt bestrafen. Die Kommission sagt klar Nein dazu und erkennt damit an, dass das Modell von 45 lückenlosen Jahren wie bei Wolfgang nicht mehr der Normalfall ist. Es ist die Ausnahme geworden.
Was kritisch bleibt
Auf der anderen Seite stehen einige Punkte, die genauer hinterfragt werden müssen.
Das höhere Renteneintrittsalter ist der größte Streitpunkt, auch wenn die jetzige Lösung besser ist als das, was zuvor im Raum stand. Vor der Kommissionsarbeit machten Berichte über eine mögliche Rente mit 70 die Runde, ganz ohne Kopplung an irgendeine Begründung, einfach als politische Hausnummer. Das wurde aus der Politik dementiert, zeigte aber, wie beliebig diese Debatte teils geführt wird. Was die Kommission jetzt vorschlägt, ist dagegen wenigstens an etwas Messbares gekoppelt: an die tatsächliche Entwicklung der Lebenserwartung, im Verhältnis zwei Drittel mehr Arbeitszeit zu einem Drittel mehr Rentenzeit pro gewonnenem Lebensjahr. Nach aktuellem Modell ergibt das bis 2041 eine Regelaltersgrenze von etwa 67,5 Jahren. Das ist immerhin mit Zahlen begründet statt aus dem Bauch heraus entschieden.
Aber eine Rechnung mit Zahlen zu untermauern macht sie noch nicht automatisch gerecht, denn Lebenserwartung ist nicht gleich verteilt. Menschen mit niedrigerem Einkommen und chronischer finanzieller Unsicherheit haben statistisch eine kürzere Lebenserwartung als Menschen mit stabilem, gut bezahltem Job, durch psychischen Stress, schlechteren Zugang zu Gesundheitsversorgung, weniger Erholung. Wolfgang bekommt damit nicht nur die ruhigere Biografie, sondern aller Voraussicht nach auch die längere Rentenbezugszeit. Mara, die unter finanziellem Druck steht, kann sich ein „einfach länger arbeiten“ oft gar nicht aussuchen, wenn die Auftragslage schlecht ist oder der Körper nicht mehr mitspielt, und trägt am Ende sogar das höhere Risiko, von den zusätzlichen Arbeitsjahren weniger gesunde Zeit zu haben als Wolfgang. Mit einer wissenschaftlichen Berechnung lässt sich eine Regel erklären. Gerecht wird sie dadurch nicht automatisch.
Ähnlich zwiespältig ist die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Die Kommission argumentiert: Diese Regel begünstigt vor allem Menschen mit stabilen, langen Erwerbsbiografien wie Wolfgang. Das stimmt nachweislich. Gleichzeitig verschlechtert sich damit kurzfristig die Lage für alle, die in körperlich oder psychisch besonders belastenden Berufen lange durchgehalten haben und auf diesen frühen Ausstieg gehofft hatten. Beides ist wahr, und beides muss man aushalten, wenn man ehrlich über die Reform spricht.
Noch ambivalenter ist die neue Kapitalrente, das zentrale Zukunftsversprechen des ganzen Pakets. Ab 2028 soll ein zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozent, paritätisch finanziert, auf ein persönliches Kapitalkonto fließen, das am Aktienmarkt angelegt wird, nach dem Vorbild des schwedischen Modells, das dort seit Jahren gut funktioniert. Bei den Nachbarn zu gucken, was dort läuft, und es an die eigenen Verhältnisse anzupassen, ist grundsätzlich vernünftige Politik. Für junge Menschen mit jahrzehntelanger Ansparzeit ist das auch tatsächlich eine Chance, vom globalen Kapitalmarktwachstum zu profitieren, statt nur von der demografischen Entwicklung in Deutschland abhängig zu sein. Aber diese Logik unterstellt, dass am Monatsende überhaupt etwas übrig ist, das man anlegen kann. Wolfgang hatte mit seinem festen Gehalt nie ein Problem damit, regelmäßig etwas zurückzulegen. Mara kann in manchen Monaten kaum ihre Miete zahlen. Für sie ist die Frage nicht, ob sie lieber konservativ oder riskant anlegt. Die Frage ist, ob überhaupt Geld da ist, das nicht für etwas Dringenderes gebraucht wird. Gute Altersvorsorge hängt in diesem Modell stärker als bisher von der eigenen Sparfähigkeit ab. Wer keinen Puffer hat, trägt das Risiko stärker, nicht weniger.
Und genau hier setzt die Kommission noch ein zweites, verwandtes Versprechen: viel Hoffnung auf Finanzbildung und bessere digitale Übersichten. Das greift zu kurz. Finanzbildung ist nicht schlecht, niemandem schadet es zu wissen, wie Altersvorsorge funktioniert. Aber sie löst Maras Problem nicht. Selbst wenn sie genau weiß, wie ein ETF-Sparplan funktioniert und welche Anlagestrategie für ihr Alter sinnvoll wäre, bleibt die eigentliche Frage offen: Legt sie das Geld fest für die Rente an und hat dann keine Rücklage, wenn das Auto kaputtgeht oder die Selbstständigkeit eine finanzielle Pufferzone braucht? Oder hält sie sich flüssig und verzichtet auf den Zinseszinseffekt? Und was, wenn sie eine Zeit lang ganz auf die neue Grundsicherung angewiesen ist, weil die Aufträge ausbleiben? Dann fängt sie beim Vermögensaufbau wieder bei null an, völlig unabhängig davon, wie gut sie sich vorher informiert hat. Wissen hilft nur, wenn auch Geld da ist, das man einsetzen kann. Ein System, das zu stark auf individuelle Finanzkompetenz setzt, verschiebt am Ende Verantwortung vom Staat auf die einzelne Person, und genau dort, wo die finanzielle Lage am instabilsten ist, trägt diese Verschiebung am schwersten.
Was wohl am stärksten fehlt
Über die einzelnen Maßnahmen hinaus gibt es zwei strukturelle Lücken, die im Gesamtbild auffallen.
Altersarmut wird durch dieses Paket nicht wirklich bekämpft, sondern bestenfalls etwas abgefedert. Die Kommission schlägt vor, dass Menschen, die im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind, künftig einen Freibetrag auf die eigene Rente bekommen, statt sie fast komplett angerechnet zu bekommen. Das ist sinnvoll und überfällig. Aber das ist eine Reparatur am Ende der Kette, kein Eingriff an der Ursache. Wer wie Mara unstete Erwerbsjahre hat, landet trotzdem eher in der Nähe der Grundsicherung als Wolfgang, der Freibetrag macht das nur ein bisschen erträglicher. Für junge Menschen betrifft das zwar erst in vielen Jahrzehnten die eigene Situation direkt, aber es lohnt sich, das jetzt im Kopf zu behalten: Die Reform verschiebt das Risiko von Altersarmut eher in die Zukunft, sie schafft es nicht ab.
Daran schließt unmittelbar ein zweiter Punkt an: Die Kommission spricht viel über das Gesamtversorgungsniveau aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Vorsorge zusammen, mit dem Ziel von 70 Prozent Nettoersatzquote. Aber die gesetzliche Rente allein soll dieses Niveau gerade nicht mehr erreichen. Das ist ein stiller, aber bedeutsamer Kurswechsel. Wer wie Wolfgang Zugang zu einer guten Betriebsrente hatte, kommt damit gut zurecht. Wer wie Mara als Selbstständige gar keine klassische Betriebsrente hat, für den verschiebt sich die Verantwortung stärker auf private und kapitalgedeckte Vorsorge. Die gesetzliche Rente als tragende, für sich allein ausreichende Säule rückt damit etwas in den Hintergrund.
Und bei der Finanzierung selbst bleibt fast alles, wie es ist: Die Beitragsbemessungsgrenze soll unverändert bleiben, andere Einkommensarten wie Kapital- oder Mieteinkünfte werden weiterhin nicht zur Finanzierung herangezogen. Stattdessen wird die Stabilisierung vor allem über längeres Arbeiten und zusätzliche, individuelle Vorsorge erreicht. Wer ohnehin schon vermögend ist, wird an der Finanzierung des Systems kaum stärker beteiligt. Das ist möglicherweise die größte verpasste Chance des gesamten Pakets: Es traut sich an viele Stellschrauben, aber nicht an diese.
Was du jetzt tun kannst
Wenn dir mal wieder die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung ins Haus flattert, der Brief, den fast jeder ungelesen in eine Schublade legt: Lies ihn. Er zeigt, wo du aktuell stehst und was du bei gleichbleibendem Verlauf später bekommen würdest. Wer ihn nicht versteht, ist nicht allein, die Sprache darin ist selten leicht. Genau dabei hilft der SoVD gerne, wir erklären, was in deiner persönlichen Renteninformation eigentlich steht und was die Zahlen für dich konkret bedeuten.
Wenn du darüber hinaus prüfen willst, ob und wie sich für dich privates Sparen für später lohnt, ohne dabei deine kurzfristige finanzielle Sicherheit aufzugeben, hilft eine unabhängige Beratung, etwa bei der Verbraucherzentrale. Ab nächstem Jahr kommt mit der gesetzlichen Kapitalrente eine weitere Option dazu, die ebenfalls eine genaue Abwägung wert ist.
Aber das Wichtigste: Wegschauen und abwarten hilft nicht. Sprich darüber, mit Freunden, in der WG, bei der Arbeit. Schließ dich mit anderen zusammen, die merken, dass diese Reform nicht nur eine abstrakte politische Debatte ist, sondern ihr eigenes Leben betrifft. Die Details werden gerade erst in Gesetzestext gegossen.
Es geht um unser gemeinsames Altwerden, nicht nur um das von Wolfgang.
Quellen
Alterssicherungskommission: Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Berlin, Juni 2026.
Bundesregierung: Ankündigung zur vollständigen Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket. Pressekonferenz Bundeskanzler und Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ende Juni 2026.
Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund): Frühjahrsfinanzschätzung 2026. Vorausberechnung der finanziellen Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatz- und Sicherungsniveau-Verlauf bis 2050).
T-Online: Rente mit 70 – Problem bei Rentenalter nach Lebenserwartung. Einordnung der öffentlichen Debatte um eine pauschale Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre und deren Dementi. 2026.
Statistisches Bundesamt (Destatis): 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, mittlere Variante. Grundlage für die Berechnung der Regelaltersgrenzenanpassung der Alterssicherungskommission.
Bundesfinanzministerium (BMF) / Deutsche Rentenversicherung Bund: Die Digitale Rentenübersicht. Online-Portal unter rentenuebersicht.de, kostenfreier Gesamtüberblick über gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorgeansprüche. Stand 2026.
Alterssicherungsbericht 2024 der Bundesregierung (BT-Drs. 20/14086): Daten zur Verbreitung von betrieblicher und privater Altersvorsorge sowie zu Ersatzquoten nach Einkommensgruppen.
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB): Öffentliche Stellungnahme zur Kritik an der Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte. Juni 2026.
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung: Einordnung alternativer Stabilisierungsoptionen für das Rentenniveau ohne Kapitaldeckung, im Vergleich zum Vorschlag der Alterssicherungskommission. 2026.
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